Benutzungsordnung Tennisanlage


Beim FC Arnsberg e. V. besteht seit dem 18.01.1992 eine Tennisabteilung. Mitglied dieser Abteilung kann nur ein Mitglied des FC Arnsberg werden. Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet die Vorstandschaft. Für die Tennisabteilung gilt die Satzung des Hauptvereins. Ergänzend zu dieser Satzung gelten folgende Bestimmungen:

1. Allgemein

  • Neben dem Vereinsbeitrag für den Hauptverein ist ein Mitgliedsbeitrag und Arbeitsdienst (siehe Aufnahmeantrag) für die Tennisabteilung zu leisten.
  • Die Tennisabteilung wird durch den/die Abteilungsleiter/in geführt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.


2. Ausrüstung

  • Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen bespielt werden.

3. Tätigkeiten vor und nach dem Spiel

  • Vor dem Spiel bitte trockene Plätze ausreichend bewässern.
  • Nach Spielende muss der Platz in Spiralform abgezogen werden.
  • Anschließend sind die Linien zu kehren.
  • Tennisanlage und Tennisheim müssen versperrt verlassen werden.

4. Reservierungen

  • Jedes Mitglied darf sich nur für eine Stunde im Voraus einen Platz reservieren.
  • Vor Spielantritt sind die Namensschilder im Spieltableau einzuhängen.
  • Punktspielbetrieb und Trainingsstunden haben immer Vorrang.
  • Gäste (ohne ein Tennismitglied) dürfen nach 17:00 Uhr keine Plätze nutzen.

5. Gastspieler

  • Gäste sind nur von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr auf Platz 2, 3 oder 4 spielberechtigt.
  • Sie müssen eine Benutzungsgebühr von 10,00 € pro Stunde/Platz entrichten.
  • Reservierungen, Schlüsselempfang sowie Bezahlung vor dem Spiel erfolgen bei Sportwart Willi Partsch, Wiesgrund 9, Arnsberg, 01520/6970616.
  • Die Bestimmungen zum Spielbetrieb müssen beachtet werden.
  • Spielen Tennismitglieder mit einem Nichtmitglied, so ist das Mitglied für die Person verantwortlich (korrekte Ausrüstung)! Dies ist nur 5 mal pro Jahr zulässig.


Gezeichnet: Abteilungsleitung Tennis
Stand: 01.08.2019