Ehrenordnung

Ehrenordnung des FC Arnsberg e.V.

§ 1 Ehrung von Mitgliedern

Die Ehrung und Auszeichnung von Mitgliedern für langjährige Mitgliedschaft, für langjährige oder besondere Verdienste um die Führung, die Verwaltung oder die Sportleitung, sowie für herausragende sportliche Leistungen soll dem Verein ein besonderes Anliegen sein. Ehrungen und Auszeichnungen sollen stets in einem angemessenen und würdigen Rahmen erfolgen. Die Ehrung von Mitgliedern ist grundsätzlich mit der Verleihung von Urkunden zu verbinden. Die Urkunde muss den Grund der Ehrung beinhalten und ist vom Vereinsvorsitzenden zu unterzeichnen. Ehrengaben sollten einen bleibenden Erinnerungswert haben und den Grund der Ehrung erkennen lassen. Über die Ehrung von Mitgliedern sind fortlaufende Verzeichnisse durch den Ehrenamtsbeauftragten des Vereins zu führen.

§ 2 Vereinszeichen (Anstecknadel)

Der Verein führt ein Vereinszeichen, das bei allen dem Vereinszweck dienenden Gelegenheiten verwendet werden soll. Das Vereinszeichen ist eine Anstecknadel in den Vereinsfarben weiß/blau mit dem Aufdruck „FC Arnsberg e.V.“. Das Vereinszeichen kann von allen Mitgliedern des Vereins erworben werden. Der Vorstand kann das Vereinszeichen aus besonderen Anlässen Mitgliedern anderer Vereine und Organisationen, sowie sonstigen Personen verleihen.

§ 3 Personenkreis

Der FC Arnsberg e.V. kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen alle Mitglieder des FC Arnsberg, sowie auch Nichtmitglieder, die sich um die Förderung des Sports bzw. der Jugendarbeit des FC Arnsberg besondere Verdienste erworben haben, besonders ehren.

§ 4 Es werden folgende Ehrungen verliehen:

1. Vereinsnadeln und Vereinsurkunden

Die Vereinsnadel wird nur einmal, bei der ersten Ehrung, verliehen und zwar

in Bronze und mit Urkunde:
* 200-maliger Spieleinsatz in einer Fußballmannschaft;
* 50-maliger Spieleinsatz in einer Tennismannschaft.

in Silber und mit Urkunde:
* 25-jährige Mitgliedschaft;
* 300-maliger Spieleinsatz in einer Fußballmannschaft;
* 100-maliger Spieleinsatz in einer Tennismannschaft.

in Gold und mit Urkunde:
* 40-jährige Mitgliedschaft;
* 500-maliger Spieleinsatz in einer Fußballmannschaft;
* 150-maliger Spieleinsatz in einer Tennismannschaft.

Danach werden weitere Urkunden verliehen:
* für die 50-jährige Mitgliedschaft und dann alle weiteren 10 Jahre;
* für 600 Spiele in einer Fußballmannschaft und dann alle weiteren 100 Spiele;
* für 175 Einsätze in einer Tennismannschaft und dann alle weiteren 25 Einsätze.

Die Mitgliedschaft wird bei der Ehrung ab dem letzten Eintrittsdatum gerechnet.

2. die Ehrenmitgliedschaft, der Ehrenvorstand, der Ehrenvorsitzende

Ehrenmitglieder, Ehrenvorstände und Ehrenvorsitzender unterliegen nicht mehr der Beitragspflicht. Sie haben unentgeltlichen Zutritt zu allen Vereinsveranstaltungen und bei besonderen Festveranstaltungen Anspruch auf einen Ehrenplatz. Ehrenmitglied kann werden, wer sich besondere Verdienste um den Verein oder das Sportwesen erworben hat und mindestens 50 Jahre alt ist. Ehrenvorstand kann werden, der mindestens zehn Jahre im Vorstand tätig war und sich besondere Verdienste um Verein erworben hat. Ehrenvorsitzender kann werden, der mindestens 10 Jahre 1. Vorsitzender war. Es kann jeweils nur ein Ehrenvorsitzender und ein Ehrenvorstand im Verein ernannt werden (auf Lebenszeit). Beide sind außerordentliche, beratende Mitglieder des Vorstandes und des Vereinsausschusses. Die Ernennung erfolgt auf Antrag der Vorstandschaft und durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

§ 5 Würdigung sportlicher Leistungen

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Vereinsausschusses Mitglieder für hervorragende sportliche Leistungen, die über den Bereich des Vereins hinauswirken, auszeichnen.
Auszeichnungen können in Form von Belobigungen und Erinnerungsgaben vorgenommen werden. Erinnerungsgaben sollen auf den Verein hinweisen und einen bleibenden Erinnerungswert haben. Für die Würdigung besonderer sportlicher Leistungen auf Vereinsebene sind die Abteilungen zuständig.

§ 6 Ehrentage der Mitglieder

Allen Mitgliedern werden bei einem runden Geburtstag ab dem 50. Lebensjahr die Glückwünsche des Vereins durch entsprechende Vertreter überbracht.
Ferner werden Mitgliedern zu besonderen Anlässen die Glückwünsche des Vereins überbracht, sofern der Verein hierzu auch rechtzeitig informiert bzw. eingeladen wurde (z.B. Eheschließung, Jubiläum). Eine Fahnenabordnung bei kirchlichen Eheschließungen und zu sonstigen Jubiläen wird nur auf Einladung entsandt.

§ 7 Nachrufe und Totengedenken

Beim Tode eines Mitgliedes soll der Verein durch ein Vorstandsmitglied beim Trauerakt vertreten sein und einen Nachruf am Grabe abgeben. Ferner ist eine Hl. Messe bei nächster Gelegenheit zu lesen.
Bei Ehren-, Gründungs- und verdienten Vereinsmitgliedern ist ein Kranz oder ein Blumengebinde niederzulegen, sowie eine Fahnenabordnung zu entsenden. Durch Entscheidung der Vorstandschaft kann zusätzlich ein Nachruf in der örtlichen Presse veröffentlicht werden.
Zu Beginn einer jeden Mitgliederversammlung ist den verstorbenen Mitgliedern ein stilles Gedenken zu widmen.

§ 8 Ehrenordnung des BLSV und dessen Fachverbände

Die Ehrenordnung des BLSV und dessen Fachverbände sind in den jeweils gültigen Fassungen Bestandteil dieser Ehrenordnung.

§ 9 Anmerkungen

Für die Durchführung der Ehrenordnung ist der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfalle seine Stellvertreter verantwortlich. Mit Inkrafttreten dieser Ehrenordnung sind alle bisher durch den FC Arnsberg getroffenen Entscheidungen zur Durchführung und Ausgestaltung von Ehrungen außer Kraft gesetzt.

§ 11 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung wurde in der Jahreshauptversammlung am 03.03.2012 beschlossen und tritt gleichzeitig in Kraft.